Klasse A1 - Leichtkraftrad
Das Besondere der Klasse A1 besteht darin, dass (im
Gegensatz zur Klasse M) mit dem Erwerb der Klasse A1 bereits die
zweijährige Probezeit beginnt.
Zudem ist in der Klasse A1 die Klasse M (Roller) bereits enthalten!
Für welche Fahrzeuge braucht man die Klasse A1?
Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm² und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (=Leichtkraftrad).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 80 km/h gefahren werden!
Ausbildungsinhalt
Theorie:
Insgesamt 16 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon
12 x 90 Min. Grundstoff und
4 x 90 Min. Motorradtheorie.
Praxis:
12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) zu je 45 Minuten, davon:
5 x Überlandfahrt (Landstraße),
4 x Autobahn und
3 x Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.
Mindestalter für die Klasse A1
16 Jahre (Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist notwenig)
