Sven Nordmann

Ausbildung der Klassen A, A1, B, BE und Mofa - Motorrad • Auto • Anhänger - Fahrschule am Kieler Uni-Campus - Fahrschule in Kiel - Auto, Motorrad, Leichtkraftrad und Mofa

Klasse A - Motorrad

Motorrad Ausbildungsfahrzeuge Honda CBF 500 und Honda CBF 600Bei der Klasse A unterscheidet man zwischen der offenen und der begrenzten Fahrerlaubnis. Führerscheinanwärter, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können direkt in die offene Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) einsteigen. Für alle anderen ist der Stufenführerschein vorgeschrieben.

Du kannst bei uns natürlich sowohl den Führerschein der Klasse A (begrenzt), wie auch den Führerschein der Klasse A (offen) machen.

Wie bilden aus auf Honda CBF 500 und Honda CBF 600.
Beide Maschinen sind mit ABS ausgestattet.

Für welche Fahrzeuge braucht man die Klasse A?

Die Klasse A (unbeschränkt) ist gültig für leistungsunbeschränkte Krafträder mit und ohne Beiwagen.

Die Klasse A (beschränkt) berechtigt zum Führen von leistungsbeschränkten Krafträdern bis maximal 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder wird erst nach einem Ablauf von zwei Jahren erteilt.

Ausbildungsinhalt

Theorie:

6 x 90 Min. Grundstoff (wenn Klasse B vorhanden ist) und
4 x 90 Min. Motorradtheorie.

Dabei können die Themen aus dem Grundstoff frei gewählt werden.

Praxis:

12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) zu je 45 Minuten, davon:

5 x Überlandfahrt (Landstraße),
4 x Autobahn und
3 x Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.

Mindestalter für die Klasse A

18 Jahre für die Klasse A (begrenzt)

25 Jahre für die Klasse A (unbegrenzt) / Direkteinstieg