Klasse A - Motorrad
Bei der
Klasse A unterscheidet man zwischen der offenen und der begrenzten
Fahrerlaubnis. Führerscheinanwärter, die das 25. Lebensjahr vollendet
haben, können direkt in die offene Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung)
einsteigen. Für alle anderen ist der Stufenführerschein vorgeschrieben.
Du kannst bei uns natürlich sowohl den Führerschein der Klasse A (begrenzt), wie auch den Führerschein der Klasse A (offen) machen.
Wie bilden aus auf Honda CBF 500 und Honda CBF 600.
Beide Maschinen sind mit ABS ausgestattet.
Für welche Fahrzeuge braucht man die Klasse A?
Die Klasse A (unbeschränkt) ist gültig für leistungsunbeschränkte Krafträder mit und ohne Beiwagen.
Die Klasse A (beschränkt) berechtigt zum Führen von leistungsbeschränkten Krafträdern bis maximal 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder wird erst nach einem Ablauf von zwei Jahren erteilt.
Ausbildungsinhalt
Theorie:
6 x 90 Min. Grundstoff (wenn Klasse B vorhanden
ist) und
4 x 90 Min. Motorradtheorie.
Dabei können die Themen aus dem Grundstoff frei gewählt werden.
Praxis:
12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) zu je 45 Minuten, davon:
5 x Überlandfahrt (Landstraße),
4 x Autobahn und
3 x Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.
Mindestalter für die Klasse A
18 Jahre für die Klasse A (begrenzt)
25 Jahre für die Klasse A (unbegrenzt) / Direkteinstieg
