"Begleitetes Fahren ab 17" - BF17
Es besteht in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, dass Du als Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren, zusammen mit einem zugelassenen Begleiter, die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs übst.
Ziel ist es, dass Du möglichst frühzeitig eine entsprechende Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickelst, um die Unfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren.
Nach bestandener Prüfung erhältst Du eine befristete Prüfbescheinigung und es beginnt dann bereits die Probezeit. Du kannst dann, zusammen mit einer zugelassenen Begleitperson, in Deutschland fahren.
Ablauf der Ausbildung
Im Zusammenhang mit BF17 kann die Ausbildung bereits im Alter von 16,5 Jahren begonnen werden (das ist ein Jahr früher, als bei der "normalen" Klasse B (BE) Ausbildung).
Der weitere Inhalt und Ablauf entspricht dem der Klasse B.
Zusätzlich wird dringend empfohlen, an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger UND Begleitperson teilzunehmen.
Voraussetzungen für die Begleitperson
Die Begleitperson muss vorher benannt werden und ihr Name muss in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Zusätzlich muss die Begleitperson folgende Anforderungen erfüllen:
sie muss mindestens 30 Jahre alt sein,
sie muss mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein und
darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Weitere Infos zum Begleiteten Fahren ab 17
Für weitere Fragen rund um das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) stehen wir Dir gerne zur Verfügung.